Autor: Kurt Schauer
Unternehmen und Privatpersonen, die ihre Internetauftritte gewerblich nutzen und öffentlich zugänglich machen, unterliegen der Impressumspflicht. Verstöße durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Erstellung eines rechtssicheren Impressums ist komplex und kann ohne entsprechende Erfahrung zu Herausforderungen führen, weshalb professionelle Unterstützung ratsam ist. Schon kleinste Abweichungen oder fehlende Angaben bieten Mitbewerbern die Möglichkeit, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Welche Informationen im Impressum enthalten sein müssen, hängt grundsätzlich von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab und kann stark variieren.
Die allgemeine Informationspflicht, auch Impressumspflicht genannt, verpflichtet Dienstanbieter gemäß §5 des Telemediengesetzes dazu, „für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien […] Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.“ Darauf folgt eine Aufzählung zahlreicher rechtsrelevanter Angaben zu Ihrem Unternehmen, die auf den ersten Blick überwältigend wirken können. Um Ihnen die komplexe Erstellung zu erleichtern, informieren wir Sie im folgenden Artikel umfassend über die relevanten Inhalte, die zugrunde liegenden Pflichten sowie über die korrekte Darstellung und Platzierung auf Ihrem Internetauftritt. Unvollständige Angaben bergen rechtliche Risiken, die für Sie als Inhaber zu Abmahnungen oder Rechtsstreitigkeiten führen können. Diese Pflicht betrifft neben Ihrer Unternehmens-Website auch Social-Media-Plattformen wie Facebook, Twitter, Instagram, LinkedIn, XING oder Snapchat.
Quelle: freepik.com
Das Impressum umfasst die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben des rechtlich Verantwortlichen für die Inhalte einer Website, auf der Text- oder Bildbeiträge veröffentlicht werden. Dies betrifft Inhalte, die nicht ausschließlich privaten Zwecken dienen und auf Websites oder Social-Media-Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Die Impressumspflicht soll sicherstellen, dass Nutzer der Inhalte sowohl einen Ansprechpartner haben als auch die Seriosität des Angebots prüfen können. Zudem ermöglicht sie einen direkten Kontakt im Falle von Urheberrechtsverletzungen oder ähnlichen rechtlichen Angelegenheiten.
Ursprünglich waren diese Angaben dazu gedacht, den Leser über den Urheber eines gedruckten Textes zu informieren, wie es beispielsweise bei Büchern und Zeitungen der Fall war. Mit dem Aufkommen des Internets als Massenmedium in den 1990er Jahren und dem zunehmenden Angebot von Informationen und Dienstleistungen in elektronischen Medien wurde 2007 das Telemediengesetz eingeführt. Dieses Gesetz regelt die Pflicht zur Kenntlichmachung der Urheber von Online-Inhalten.
Das Telemediengesetz (TMG) verpflichtet Inhaber von gewerblich genutzten Internetauftritten zur Angabe umfassender Informationen über ihre Person oder ihr Unternehmen (§5 TMG). Die allgemeine Bestimmung, wer von der Impressumspflicht betroffen ist, wird im ersten Absatz des §1 TMG definiert. Im Folgenden bieten wir eine beispielhafte Übersicht, welche Arten von Dienstleistungen und gewerblichen Tätigkeiten betroffen sind:
Im Grunde gilt die Impressumspflicht für alle gewerblich genutzten Websites, die öffentlich zugänglich und nicht durch ein Passwort geschützt sind. Der Dienstanbieter kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein. Ausgenommen von der Impressumspflicht sind private Inhalte wie Familien-Webseiten oder nicht kommerzielle Blogs, die nicht zu gewerblichen Zwecken dienen.
Laut Telemediengesetz muss das Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. In Deutschland ist es wichtig, dass es von jeder Seite der Website mit maximal zwei Klicks erreichbar ist. Obwohl einige Websites das Impressum am Seitenende platzieren, was lästiges Scrollen erfordert, empfiehlt sich die Platzierung in einem eigenen Navigationsreiter am oberen Bildschirmrand, der auch beim Scrollen stets sichtbar bleibt.
Die Datenschutzerklärung kann das Impressum keinesfalls ersetzen. Das Impressum enthält Informationen zum Betreiber der Website und ermöglicht es den Nutzern, den Verantwortlichen zu identifizieren und Kontakt aufzunehmen. Die Datenschutzerklärung hingegen informiert über den Umgang mit Nutzerdaten und sollte gesondert, idealerweise auf einer eigenen Unterseite, aufgeführt werden.
Marketing-E-Mails und jede gewerbliche Kommunikation erfordern ebenfalls die Angabe Ihrer Impressumsdaten. Diese sollten in einem Textfeld dargestellt werden, das identisch mit den Informationen ist, die Sie auf Ihrer Website aufgeführt haben.
Das Oberlandesgericht München entschied 2016, dass die Informationspflicht des Inhabers hinsichtlich der EU-Plattform zur Streitbeilegung auch die Bereitstellung eines funktionsfähigen Links zu dieser Plattform umfassen muss (Online-Streitbeilegung).
Die gewerbliche Nutzung von Social-Media-Plattformen unterliegt ebenfalls den Vorgaben des TMG. Wenn Ihr Unternehmen einen Internetauftritt auf Plattformen wie LinkedIn oder Facebook zur Kundenakquise oder für Business-to-Business-Aktivitäten nutzt, sind Sie verpflichtet, die relevanten Informationen entweder als vollständigen Text direkt auf Ihrer Profilseite anzugeben oder einen direkten Link zu Ihrem Impressum auf der Website bereitzustellen. Achten Sie darauf, dass der Link leicht auffindbar und gut sichtbar ist. Dies können Sie entweder durch einen klaren Verweis (z.B. „Impressum unter meinunternehmen.de“) oder durch sogenannte „sprechende Links“ erreichen, die den direkten Eintrag in der Webadresse enthalten (meinunternehmen.de/Impressum).
Mit der zunehmenden Popularität des Internets haben auch Abmahnungen stark zugenommen. Konkurrenten können bei Missachtung der Impressumspflicht auf Wettbewerbsverletzungen klagen. Eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung bis hin zu gerichtlichen Prozessen kann Streitwerte von bis zu 5.000 Euro erreichen. Zudem können Behörden gemäß §16 des Telemediengesetzes Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängen.
Das Internet bietet zahlreiche Möglichkeiten zur maschinellen Erstellung eines Impressums durch Generatoren, die auf der Abfrage relevanter Daten basieren. Da die erforderlichen Angaben je nach Unternehmen stark variieren können und fehlende Inhalte zu rechtlichen Konsequenzen führen können, raten wir von der Nutzung solcher Tools ab. Stattdessen bieten wir von der KAOS Werbeagentur Ihnen die individuelle Erstellung durch unsere kompetenten Mitarbeiter an.
Das folgende Muster einer GmbH zeigt Ihnen, wie eine korrekte Darstellung gemäß Telemediengesetz aussehen kann:
Mustermeister GmbH
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Musterland
Telefon: +49 78 123456
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Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Max Mustermann
Registernummer: HRB 1234
Registergericht: HR Musterstadt
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 1234567890
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Der Verkäufer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer alternativen Streitbeilegungsstelle teilzunehmen.
Ein Impressum ist heute für nahezu jeden, der eine Website veröffentlicht, unverzichtbar – egal, ob Sie einen Online-Shop betreiben oder einen professionellen Social-Media-Account führen. Es sollte in jedem Fall die Anschrift und den Namen des Unternehmens sowie die Kontaktdaten und die Rechtsform enthalten. Zudem ist es wichtig, die Aktualität dieser Angaben regelmäßig zu überprüfen, da selbst veraltete Informationen zu Abmahnungen führen können.
Wir von KAOS beraten Sie gerne und erstellen ein rechtssicheres Impressum, damit Sie keine Abmahnungen zu befürchten haben. Dank unserer jahrelangen Erfahrung wissen wir genau, welche Informationen für Ihr Unternehmen relevant sind.
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