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Neues EU-Gesetz für KI-Inhalte

Autor: Kurt Schauer

Müssen wir jetzt wirklich alles kennzeichnen?

Künstliche Intelligenz spart Zeit, macht Spaß und liefert tolle Ideen. Damit im Netz aber weiterhin jeder erkennt, was echt ist und was von der KI kommt, führt die EU ab dem 2. August 2026 eine Kennzeichnungspflicht ein. Das klingt erst mal strenger, als es ist. Denn solange Sie selbst die Fäden in der Hand behalten und die KI nur als cleveren Helfer nutzen, bleibt fast alles beim Alten. Wir zeigen Ihnen auf einen Blick, wo die Grenzen verlaufen und wie Sie Abmahnungen vermeiden.

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    Wann müssen Sie kennzeichnen?

    Die goldene Regel der EU lautet: Niemand soll unbewusst getäuscht werden. Wenn ein Inhalt so wirkt, als wäre er echt, aber von der KI erstellt wurde, muss ein Hinweis darauf stehen.

    Das MÜSSEN Sie kennzeichnen

    • Täuschend echte Fotos und Videos (Deepfakes): Sie möchten von einer KI ein Bild oder Video erstellen lassen, das wie eine reale Aufnahme wirkt? Zum Beispiel ein fotorealistisches Bild einer Person in Ihrer Kleidung oder eine prominente Person in einer erfundenen Situation. Da Betrachter dies für ein echtes Foto halten könnten, ist hier ein entsprechender Hinweis Pflicht.
    • Künstlich erzeugte Stimmen (Voice Cloning): Ein KI-Tool generiert aus Text eine synthetische, menschlich klingende Tonspur. Die Hörer müssen sofort erfahren, dass diese Stimme maschinell erzeugt wurde.
    • Texte ohne menschliche Prüfung: Ein mit KI generierter Artikel zu einem öffentlichen Thema wird direkt aus dem Tool kopiert und veröffentlicht, ohne dass der Text von einem Menschen korrigiert, die Fakten geprüft oder die redaktionelle Verantwortung übernommen wird.

    Hier ist keine Kennzeichnung nötig

    • Die KI ist nur Ihr Assistent: Sie lassen sich von ChatGPT einen Textentwurf generieren, schreiben diesen aber selbst um, bringen eigene Gedanken ein und prüfen die Fakten. Weil Sie die volle redaktionelle Verantwortung tragen, entfällt die Kennzeichnungspflicht.
    • Kunst & offensichtliche Fiktion: Eine KI berechnet eine Comic-Grafik oder ein surrealistisches Kunstwerk (wie ein fliegendes Auto über Ihrer Firma). Da sofort erkennbar ist, dass es sich nicht um eine reale Aufnahme handelt, besteht keine Täuschungsgefahr – und somit keine Kennzeichnungspflicht.
    • Reine Hilfswerkzeuge: Sie nutzen KI lediglich, um Tippfehler zu korrigieren, Sätze umzuformulieren oder einen von Ihnen geschriebenen Text in eine andere Sprache zu übersetzen.
    • Alles, was intern bleibt: Entwürfe, E-Mails an Kollegen oder Präsentationen, die niemals öffentlich im Netz landen werden.

    Die Lösung der EU-Kommission

    Wenn  Sie Inhalte kennzeichnen müssen, nutzen Sie die offiziellen Icons der Europäischen Kommission. Diese EU-Symbole sind einheitlich gestaltet und für jeden kostenlos nutzbar.

    Die 3 offiziellen Icon-Typen:

    Label Ai Black
    Label Ai Generated Black
    Label Ai Mofified Black

    Basis-Symbol (AI):
    Zeigt an, dass KI im Erstellungsprozess beteiligt war.

    Vollständig KI (AI GENERATED):
    Für Texte, Bilder oder Videos, die ohne menschlichen Feinschliff komplett von einer KI erstellt wurden.

    Teilweise KI (AI MODIFIED):
    Wenn echtes, von Menschen erstelltes Material durch KI nachträglich verändert wurde (z. B. Deepfakes oder Fotobearbeitung).

    Wichtige Regeln für den Einbau der Symbole:

    • Frühzeitige Sichtbarkeit: Das Icon muss spätestens beim ersten Kontakt des Nutzers mit dem Inhalt deutlich zu sehen sein.
    • Dauerhafte Einbettung: Das Symbol sollte direkt in das Bild oder Video eingebettet werden, damit es auch beim Teilen oder Herunterladen erhalten bleibt.
    • Barrierefreiheit beachten: Symbole müssen für Screenreader mit Alt-Texten versehen werden (z. B. Alt=„Inhalt künstlich erzeugt“) und eine gut lesbare Schriftgröße aufweisen.

    Das unterschätzte Risiko bei Urheberrecht und Verträgen mit KI

    Ein zentraler Punkt, der über die Kennzeichnungspflicht hinausgeht, ist das Urheberrecht: Reine KI-Outputs sind gemeinfrei. Das deutsche Urheberrecht schützt nur persönliche geistige Schöpfungen von Menschen.

    • Kein Schutz für pure KI-Bilder/Texte: Wer reine KI-Ergebnisse nutzt, erhält daran keine exklusiven Urheber- oder Nutzungsrechte.
    • Gefahr von Rechtsverletzungen: KI-Modelle können fremde Marken, Gesichter oder urheberrechtlich geschützte Werke reproduzieren. Bei Rechtsverletzungen haften Sie als Betreiber – oft sogar ohne eigenes Verschulden.

     

    Unternehmensabläufe sicher anpassen

    • Interne Guidelines erstellen: Legen Sie fest, wie KI im Team genutzt werden darf und wo Redaktionspflichten greifen.
    • KI als Assistent nutzen: Behalten Sie immer die finale redaktionelle Kontrolle – das spart Label-Aufwand und schützt Ihre Markenidentität.
    • Software-Anbieter prüfen: Achten Sie bei Tool-Anbietern auf Datenschutz und Freistellungserklärungen (Indemnification) bei Rechtsverletzungen.
    • Verträge & Freigaben anpassen: Informieren Sie Kunden transparent über den Einsatz von KI-Tools und regeln Sie Nutzungsrechte eindeutig.

    Unser Blick auf die neuen Transparenzregeln

    Die neue KI-Kennzeichnungspflicht ab dem 2. August 2026 ist kein Hindernis für modernes Marketing.
    Im Gegenteil: Sie belohnt echtes Content-Handwerk. Solange die kreative Führung und die redaktionelle Verantwortung bei Menschen liegen, bleibt Ihre Markenkommunikation nicht nur einzigartig, sondern auch weitgehend kennzeichnungsfrei.

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