Autor: Kurt Schauer
Künstliche Intelligenz spart Zeit, macht Spaß und liefert tolle Ideen. Damit im Netz aber weiterhin jeder erkennt, was echt ist und was von der KI kommt, führt die EU ab dem 2. August 2026 eine Kennzeichnungspflicht ein. Das klingt erst mal strenger, als es ist. Denn solange Sie selbst die Fäden in der Hand behalten und die KI nur als cleveren Helfer nutzen, bleibt fast alles beim Alten. Wir zeigen Ihnen auf einen Blick, wo die Grenzen verlaufen und wie Sie Abmahnungen vermeiden.
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Die goldene Regel der EU lautet: Niemand soll unbewusst getäuscht werden. Wenn ein Inhalt so wirkt, als wäre er echt, aber von der KI erstellt wurde, muss ein Hinweis darauf stehen.
Wenn Sie Inhalte kennzeichnen müssen, nutzen Sie die offiziellen Icons der Europäischen Kommission. Diese EU-Symbole sind einheitlich gestaltet und für jeden kostenlos nutzbar.
Basis-Symbol (AI):
Zeigt an, dass KI im Erstellungsprozess beteiligt war.
Vollständig KI (AI GENERATED):
Für Texte, Bilder oder Videos, die ohne menschlichen Feinschliff komplett von einer KI erstellt wurden.
Teilweise KI (AI MODIFIED):
Wenn echtes, von Menschen erstelltes Material durch KI nachträglich verändert wurde (z. B. Deepfakes oder Fotobearbeitung).
Ein zentraler Punkt, der über die Kennzeichnungspflicht hinausgeht, ist das Urheberrecht: Reine KI-Outputs sind gemeinfrei. Das deutsche Urheberrecht schützt nur persönliche geistige Schöpfungen von Menschen.
Die neue KI-Kennzeichnungspflicht ab dem 2. August 2026 ist kein Hindernis für modernes Marketing.
Im Gegenteil: Sie belohnt echtes Content-Handwerk. Solange die kreative Führung und die redaktionelle Verantwortung bei Menschen liegen, bleibt Ihre Markenkommunikation nicht nur einzigartig, sondern auch weitgehend kennzeichnungsfrei.
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